Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.401 FMS CH-SH

§ 17 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Provisorium

Aufnahme und Austritt - Aufnahme in die zweite Klasse
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (64 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 FMS-Verordnung · Provisorium

1. Das Provisorium dauert ein Semester. Die Promotionskonferenz entscheidet nach den Promotionsbestimmungen über die definitive Aufnahme oder Remotion der Schülerin oder des Schülers.

← § 16 FMS-Verordnung Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Aufnahmeprüfung § 18 FMS-Verordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →