413.401
FMS
CH-SH
§ 17 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Provisorium
Aufnahme und Austritt - Aufnahme in die zweite Klasse
§ 17 FMS-Verordnung · Provisorium
1. Das Provisorium dauert ein Semester. Die Promotionskonferenz entscheidet nach den Promotionsbestimmungen über die definitive Aufnahme oder Remotion der Schülerin oder des Schülers.