Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.401 FMS CH-SH

§ 15 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Vorbereitung und Durchführung

Aufnahme und Austritt - Aufnahme in die zweite Klasse
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (64 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 15 FMS-Verordnung · Vorbereitung und Durchführung

1. Die Prüfung wird von Lehrkräften der Kantonsschule vorbereitet und durchgeführt.

← § 14 FMS-Verordnung Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Aufnahmeprüfung § 16 FMS-Verordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →