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413.401 FMS CH-SH

§ 14 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Prüfungsfächer und Prüfungsstoff

Aufnahme und Austritt - Aufnahme in die zweite Klasse
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§ 14 FMS-Verordnung · Prüfungsfächer und Prüfungsstoff

1. Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich auf die Promotionsfächer der ersten Klasse. Verlangt wird die Beherrschung des Lehrstoffes der ersten Klasse der Fachmittelschule.

2. In Deutsch, der 2. Landesprache (Französisch) und der 3. Sprache (Englisch) und Mathematik wird schriftlich geprüft; in den übrigen Fächern kann schriftlich oder mündlich geprüft werden.

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