Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.401 FMS CH-SH

§ 10 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule sowie über den Abschluss mit Fachmittelschulausweis oder mit Fachmaturität (FMS-Verordnung) - Vorbereitung und Durchführung

Aufnahme und Austritt - Aufnahme in die erste Klasse
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§ 10 FMS-Verordnung · Vorbereitung und Durchführung

1. Die Prüfung wird von der Kantonsschule durchgeführt. Zur Vorbereitung der Prüfungsaufgaben werden Lehrkräfte der Sekundarschule beigezogen.

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