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413.201 CH-SH

§ 47 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Inkraftsetzung

Schlussbestimmungen
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§ 47 Promotions- und Maturitätsverordnung · Inkraftsetzung

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

2. Sie ersetzt

a) die Verordnung über Aufnahme, Zeugnisse und Promotion der Schüler der Mittelschule vom 26. Januar 1984

b) die Verordnung über die Maturitätsprüfung an der Kantonsschule Schaffhausen vom 26. Januar 1984

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