Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.201 CH-SH

§ 46 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Eröffnung und Rechtsmittelbelehrung

Rekurswesen
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§ 46 Promotions- und Maturitätsverordnung · Eröffnung und Rechtsmittelbelehrung

1. Sämtliche Entscheide müssen den Betroffenen unter Bekanntgabe der Gründe mit einer Rechtsmittelbelehrung schriftlich zugestellt werden.

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