413.201
CH-SH
§ 44a Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Nicht geregelte Fälle
Besondere Fälle
§ 44a Promotions- und Maturitätsverordnung · Nicht geregelte Fälle
1. In allen nicht geregelten Fällen entscheidet die Schulleitung.
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Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Aufnahmeprüfung
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