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413.201 CH-SH

§ 44a Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Nicht geregelte Fälle

Besondere Fälle
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§ 44a Promotions- und Maturitätsverordnung · Nicht geregelte Fälle

1. In allen nicht geregelten Fällen entscheidet die Schulleitung.

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