§ 44 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Maturitätsausweis
§ 44 Promotions- und Maturitätsverordnung · Maturitätsausweis
1. Der Maturitätsausweis enthält
a) die Aufschrift «Schweizerische Eidgenossenschaft» sowie den Untertitel «Kanton Schaffhausen»; darunter der Vermerk: «Maturitätsausweis, ausgestellt nach dem Erlass des Bundesrates und der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar / 17. Februar 1995»
b) Kantonsschule Schaffhausen
c) den Namen, Vornamen, Heimatort (für Ausländerinnen und Ausländer: Staatsangehörigkeit und Geburtsort) und das Geburtsdatum der Inhaberin oder des Inhabers
d) die Angabe der Zeit, während der die Inhaberin oder der Inhaber die Schule besucht hat
e) die Maturitätsnoten der Maturitätsfächer nach § 35
f) * das Thema und die Note der Maturaarbeit
g) die Note im Fach Sport
h) * ...
i) * die Unterschrift des Rektors und des Vorstehers des Erziehungsdepartementes