413.201
CH-SH
§ 35 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Maturitätsfächer
Maturitätsprüfung
§ 35 Promotions- und Maturitätsverordnung · Maturitätsfächer
1. Die Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergänzungsfach und die Maturaarbeit bilden die Maturitätsfächer.
2. Grundlagenfächer sind: Deutsch, Französisch, Latein oder Englisch, Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Geschichte / Staatskunde, Geographie / Geologie und Bildnerisches Gestalten oder Musik.
3. Das Schwerpunktfach und das Ergänzungsfach werden von den Schülerinnen oder Schülern im Rahmen der Stundentafeln frei gewählt.
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Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Aufnahmeprüfung
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