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413.201 CH-SH

§ 35 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Maturitätsfächer

Maturitätsprüfung
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§ 35 Promotions- und Maturitätsverordnung · Maturitätsfächer

1. Die Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergänzungsfach und die Maturaarbeit bilden die Maturitätsfächer.

2. Grundlagenfächer sind: Deutsch, Französisch, Latein oder Englisch, Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Geschichte / Staatskunde, Geographie / Geologie und Bildnerisches Gestalten oder Musik.

3. Das Schwerpunktfach und das Ergänzungsfach werden von den Schülerinnen oder Schülern im Rahmen der Stundentafeln frei gewählt.

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