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413.201 CH-SH

§ 32 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Freifächer

Beurteilung der Leistungen in der Maturaarbeit, in den kantonalen Wahlfächern und in den Freifächern
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§ 32 Promotions- und Maturitätsverordnung · Freifächer

1. In den sprachlichen Freifächern und im Fach Instrument werden Noten erteilt. In allen übrigen Freifächern wird der Vermerk «besucht» ins Zeugnis eingetragen.

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