413.201
CH-SH
§ 32 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Freifächer
Beurteilung der Leistungen in der Maturaarbeit, in den kantonalen Wahlfächern und in den Freifächern
§ 32 Promotions- und Maturitätsverordnung · Freifächer
1. In den sprachlichen Freifächern und im Fach Instrument werden Noten erteilt. In allen übrigen Freifächern wird der Vermerk «besucht» ins Zeugnis eingetragen.
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Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Aufnahmeprüfung
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