413.201
CH-SH
§ 29a Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Ausschluss aus dem Förderprogramm Sport und Kultur
Zeugnisse und Promotion
§ 29a Promotions- und Maturitätsverordnung · Ausschluss aus dem Förderprogramm Sport und Kultur
1. Insbesondere bei ungenügenden schulischen oder sportlichen bzw. kulturellen Leistungen oder bei Verletzung von Richtlinien können Schülerinnen und Schüler aus dem Förderprogramm Sport und Kultur ausgeschlossen werden. Die Schulleitung entscheidet auf Antrag der Schulkoordinatorin bzw. des Schulkoordinators Sport und Kultur.
2. Näheres regelt die Schulleitung in einem Reglement.
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Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Aufnahmeprüfung
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