413.201
CH-SH
§ 23 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Promotionsfächer
Zeugnisse und Promotion
§ 23 Promotions- und Maturitätsverordnung · Promotionsfächer
1. Promotionsfächer sind die Grundlagenfächer, nämlich: Deutsch, Französisch, die 2. Fremdsprache (Latein oder Englisch), Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Geschichte / Staatskunde, Geographie / Geologie, Bildnerisches Gestalten, Musik.
2. Weitere Promotionsfächer sind: Englisch in der 1. Klasse des Ausbildungsprofils S, Sport (ab dem 2. Semester der 1. Klasse), Einführung in Wirtschaft und Recht, Informatik, das Schwerpunktfach und das Ergänzungsfach.
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Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Aufnahmeprüfung
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