Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.201 CH-SH

§ 15 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Vorbereitung und Durchführung

Aufnahme und Austritt - Aufnahme in die zweite Klasse
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§ 15 Promotions- und Maturitätsverordnung · Vorbereitung und Durchführung

1. Die Prüfung wird von Lehrkräften der Kantonsschule vorbereitet und durchgeführt.

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