413.201
CH-SH
§ 15 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Vorbereitung und Durchführung
Aufnahme und Austritt - Aufnahme in die zweite Klasse
§ 15 Promotions- und Maturitätsverordnung · Vorbereitung und Durchführung
1. Die Prüfung wird von Lehrkräften der Kantonsschule vorbereitet und durchgeführt.
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Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Aufnahmeprüfung
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