413.201
CH-SH
§ 14 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Prüfungsfächer, Prüfungsstoff und Prüfungstermin
Aufnahme und Austritt - Aufnahme in die zweite Klasse
§ 14 Promotions- und Maturitätsverordnung · Prüfungsfächer, Prüfungsstoff und Prüfungstermin
1. Die Prüfung erstreckt sich auf die Fächer, in denen aufgrund der Vorbildung Stofflücken vorhanden sind. Verlangt wird die Beherrschung des Lehrstoffes der 1. Klasse der Maturitätsschule des entsprechenden Ausbildungsprofils.
2. Die Schulleitung legt die Prüfungsfächer und die Prüfungsformen fest.
3. Die Schulleitung legt die Prüfungstermine fest.
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Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Aufnahmeprüfung
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