413.201
CH-SH
§ 10 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Durchführung und Vorbereitung
Aufnahme und Austritt - Aufnahme in die erste Klasse
§ 10 Promotions- und Maturitätsverordnung · Durchführung und Vorbereitung
1. Die Prüfung wird von der Kantonsschule durchgeführt. Zur Vorbereitung der Prüfungsaufgaben werden Lehrkräfte der Sekundarschule beigezogen.
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Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Aufnahmeprüfung
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