Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.201 CH-SH

§ 10 Verordnung des Erziehungsrates über Aufnahme, Promotionen und Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Maturitätsschule sowie über die Maturitätsprüfungen an der Kantonsschule Schaffhausen (Promotions- und Maturitätsverordnung) - Durchführung und Vorbereitung

Aufnahme und Austritt - Aufnahme in die erste Klasse
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§ 10 Promotions- und Maturitätsverordnung · Durchführung und Vorbereitung

1. Die Prüfung wird von der Kantonsschule durchgeführt. Zur Vorbereitung der Prüfungsaufgaben werden Lehrkräfte der Sekundarschule beigezogen.

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