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§ 8 Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule - Inkrafttreten

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§ 8 Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

2. Sie ersetzt die Verordnung betreffend die Stellung, die Rechte und Pflichten der Schülerorganisation der Kantonsschule Schaffhausen vom 3. Dezember 1984.

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