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§ 6 Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule - Mitspracherecht

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§ 6 Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule · Mitspracherecht

1. Das Mitspracherecht der Schülerorganisation ist in der Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Lehrerkonferenzen der Kantonsschule geregelt.

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