413.107
CH-SH
§ 6 Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule - Mitspracherecht
§ 6 Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule · Mitspracherecht
1. Das Mitspracherecht der Schülerorganisation ist in der Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Lehrerkonferenzen der Kantonsschule geregelt.