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§ 4 Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule - Statuten

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§ 4 Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule · Statuten

1. Die Organe der Schülerorganisation der Mittelschule und des Studentenforums sowie deren Kompetenzen sind in Statuten festzulegen.

2. Die Statuten und deren Änderung müssen von der Rektoratskommission genehmigt werden.

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