413.107
CH-SH
§ 4 Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule - Statuten
§ 4 Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule · Statuten
1. Die Organe der Schülerorganisation der Mittelschule und des Studentenforums sowie deren Kompetenzen sind in Statuten festzulegen.
2. Die Statuten und deren Änderung müssen von der Rektoratskommission genehmigt werden.