413.107
CH-SH
§ 3 Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule - Mitgliedschaft
§ 3 Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule · Mitgliedschaft
1. Jede Schülerin und jeder Schüler einer Maturitätsabteilung oder der Diplommittelschule ist Mitglied der Schülerorganisation der Mittelschule.
2. Jede Studentin und jeder Student der Seminarabteilungen ist Mitglied des Studentenforums.