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CH-SH
§ 5 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Lehrerkonferenzen der Kantonsschule (Konferenzreglement der Kantonsschule) - Fachkonferenzen
§ 5 Konferenzreglement der Kantonsschule · Fachkonferenzen
1. Eine Fachkonferenz vereinigt alle Lehrpersonen eines bestimmten Faches oder einer Fächergruppe. Sie wird vom jeweiligen Vorstand einberufen und geleitet.
2. Die Fachkonferenzen beschäftigen sich mit allen Fachfragen, stellen die Koordination innerhalb des Faches und mit anderen Fächern sicher, beschliessen die Verwendung geeigneter Lehrmittel und stellen bei der Anstellung von Lehrpersonen Fachexperten bzw. -expertinnen. Sie arbeiten Fachvorschläge zuhanden der Rektoratskommission aus.
3. Zur Teilnahme an den Fachkonferenzen sind alle Lehrpersonen des betreffenden Faches verpflichtet. Zu den Fachkonferenzen können auch Schülerinnen und Schüler eingeladen werden.