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CH-SH
§ 10 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Lehrerkonferenzen der Kantonsschule (Konferenzreglement der Kantonsschule) - Versammlung der Lehrerschaft
§ 10 Konferenzreglement der Kantonsschule · Versammlung der Lehrerschaft
1. Die Versammlung der Lehrerschaft der Kantonsschule ist ein standespolitisches Organ der Lehrerschaft. Alle aktiven Lehrpersonen sind Mitglieder.
2. Sie konstituiert sich selbst und wird vom Versammlungsleiter resp. der Versammlungsleiterin einberufen.
3. Sie behandelt standespolitische Fragen der Lehrerschaft der Kantonsschule.
4. Sie hat das Recht, in standespolitischen Fragen der Rektoratskommission und dem Erziehungsdepartement Anregungen, Vorschläge und Stellungnahmen zu unterbreiten.
5. Sie führt im Namen der Lehrerschaft Vernehmlassungen zu standespolitischen Fragen durch.