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§ 9 Verordnung betreffend die Schulleitung der Kantonsschule - Inkrafttreten

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§ 9 Verordnung betreffend die Schulleitung der Kantonsschule · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

3. Sie ersetzt die gleichnamige Verordnung vom 26. Februar 1985.

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