413.102
CH-SH
§ 9 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule - Antragsrecht
§ 9 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule · Antragsrecht
1. Die Aufsichtskommission stellt insbesondere Antrag an den Erziehungsrat
a)-c) * ...
d) über die Durchführung von Schulversuchen oder das Führen von Versuchsklassen
e) * für die Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin