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413.102 CH-SH

§ 9 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule - Antragsrecht

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§ 9 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule · Antragsrecht

1. Die Aufsichtskommission stellt insbesondere Antrag an den Erziehungsrat

a)-c) * ...

d) über die Durchführung von Schulversuchen oder das Führen von Versuchsklassen

e) * für die Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin

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