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413.102 CH-SH

§ 8 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule - Eigene Obliegenheiten

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§ 8 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule · Eigene Obliegenheiten

1. In eigener Kompetenz obliegt der Aufsichtskommission insbesondere

a) der Erlass einer Verordnung über die Stellung, die Rechte und die Pflichten der Schülerorganisation der Kantonsschule (Art. 49 Schulgesetz)

b)-c) * ...

d) * die Antragstellung zu allen Geschäften und Verordnungen, die der Erziehungsrat zu behandeln hat

e) die Aufnahme von Hospitanten

f) * ...

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