413.102
CH-SH
§ 5 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule - Amtsgeheimnis
§ 5 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule · Amtsgeheimnis
1. Die in der Aufsichtskommission Mitwirkenden (§ 1-3) unterstehen der behördlichen Schweigepflicht.