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§ 5 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule - Amtsgeheimnis

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§ 5 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule · Amtsgeheimnis

1. Die in der Aufsichtskommission Mitwirkenden (§ 1-3) unterstehen der behördlichen Schweigepflicht.

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