413.102
CH-SH
§ 15 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule - Inkrafttreten
§ 15 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 24. April 1984 in Kraft.
2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.