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§ 15 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule - Inkrafttreten

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§ 15 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Aufsichtskommission der Kantonsschule · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 24. April 1984 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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