413.101
CH-SH
§ 9a Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen - Stützunterricht
Unterricht
§ 9a Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen · Stützunterricht
1. Für Absolvierende des Förderprogramms Sport und Kultur kann die Schulleitung bei vollständiger Dispensation von einzelnen Fächern oder bei Dispensation von einzelnen Lektionen eines Faches auf Antrag des Schulkoordinators Sport und Kultur Stützunterricht bewilligen. Das entsprechende Reglement der Schulleitung regelt das Nähere.