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413.101 CH-SH

§ 8 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen - Stundenverschiebungen

Unterricht
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§ 8 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen · Stundenverschiebungen

1. Gesuche um Stundenverschiebungen können nur von der Schulleitung bewilligt werden.

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