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413.101 CH-SH

§ 6 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen - Rauchen, Alkohol

Hausordnung
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§ 6 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen · Rauchen, Alkohol

1. In den Schulgebäuden und auf dem Schulareal ist den Schülern und Schülerinnen das Rauchen und der Konsum von Alkohol untersagt.

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