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413.101 CH-SH

§ 5 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen - Parkplätze

Hausordnung
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§ 5 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen · Parkplätze

1. Fahrräder und Motorfahrräder sind auf die dafür bestimmten Parkplätze zu stellen.

2. Motorräder und Autos von Schülern müssen ausserhalb des Schulareals parkiert werden.

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