413.101
CH-SH
§ 36 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 36 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 22. April 1985 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
2. Sie ersetzt die Schulordnung des Kantonsschule vom 22. Dezember 1969 sowie die Absenzenordnung für die Maturitätsabteilungen der Kantonsschule, das Unterseminar und die Diplommittelschule Schaffhausen vom 16. Oktober 1978.