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413.101 CH-SH

§ 30 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen - Veranstaltungen auf dem Schulareal

Schülerorganisation, Vereine, Veranstaltungen
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§ 30 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen · Veranstaltungen auf dem Schulareal

1. Veranstaltungen von Schülern und Schülerinnen auf dem Schulareal und in den Schulhäusern bedürfen der Bewilligung der Schulleitung.

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