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413.101 CH-SH

§ 27 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen - Aufgaben in der Schulgemeinschaft

Besondere Rechte und Pflichten
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§ 27 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen · Aufgaben in der Schulgemeinschaft

1. Jeder Schüler und jede Schülerin kann verpflichtet werden, Aufgaben in der Schulgemeinschaft zu übernehmen.

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