413.101
CH-SH
§ 23 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen - Vorschläge und Beschwerden
Besondere Rechte und Pflichten
§ 23 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen · Vorschläge und Beschwerden
1. Die Schüler und Schülerinnen und die Eltern haben das Recht, den Lehrpersonen oder der Schulleitung Wünsche, Anregungen und Beschwerden zu unterbreiten.