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413.101 CH-SH

§ 2 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen - Arbeitsbedingungen

Hausordnung
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§ 2 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen · Arbeitsbedingungen

1. Um günstige Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, ist auf dem Schulareal und in den Schulhäusern alles zu unterlassen, was die Schularbeit stören könnte.

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