413.101
CH-SH
§ 2 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen - Arbeitsbedingungen
Hausordnung
§ 2 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Kantonsschule Schaffhausen · Arbeitsbedingungen
1. Um günstige Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, ist auf dem Schulareal und in den Schulhäusern alles zu unterlassen, was die Schularbeit stören könnte.