Art. 7 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Aufgaben
Art. 7 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) · Aufgaben
1. Der Stiftungsrat ist das oberste Stiftungs- und Verwaltungsorgan der Schule. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
2. Der Stiftungsrat
a) erlässt ergänzende Vorschriften, insbesondere Reglemente über Organisation und Betrieb der Schule
b) legt die Aufgaben des Ausschusses des Stiftungsrats, der Prüfungskommission und der Leitung der Schule fest
c) genehmigt das Betriebskonzept und die Lehrpläne
d) legt die Schul- und Internatsgelder fest
e) wählt die Mitglieder des Ausschusses des Stiftungsrats, der Prüfungskommission, den Direktor der Schule und die Fachlehrer
f) genehmigt Ausbau- und Erneuerungsprojekte, unter Vorbehalt, dass die erforderlichen Kredite gewährt werden
g) entscheidet über Beitrittsgesuche weiterer Kantone und legt die zu leistende Einkaufssumme fest
h) legt die Bedingungen fest, unter welchen Schüler, die nicht von einem Vertragspartner abgeordnet sind, aufgenommen werden
i) beschliesst über die Höhe der jährlichen Einlage in die Rückstellung
k) beschliesst den Voranschlag und genehmigt den Jahresbericht und die Rechnung
l) beschliesst über Nachtragskredite
3. Der Stiftungsrat kann die Aufgabe nach Abs. 2 lit. d, h und l dieser Bestimmung an den Ausschuss des Stiftungsrats delegieren.