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412.190 IFMEIFM CH-SH

Art. 18 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Baukosten: Rückstellung

Finanzierung
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Art. 18 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) · Baukosten: Rückstellung

1. Für Erstellung, Erweiterung und Erneuerung von Bauten wird eine Rückstellung vorgenommen.

2. Sie wird gespeist durch

a) jährliche Einlagen bis 2 Prozent des Gebäudeversicherungswerts

b) Einkaufssummen nach Art. 3 Abs. 2 dieser Vereinbarung

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