412.190
IFMEIFM
CH-SH
Art. 18 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Baukosten: Rückstellung
Finanzierung
Art. 18 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) · Baukosten: Rückstellung
1. Für Erstellung, Erweiterung und Erneuerung von Bauten wird eine Rückstellung vorgenommen.
2. Sie wird gespeist durch
a) jährliche Einlagen bis 2 Prozent des Gebäudeversicherungswerts
b) Einkaufssummen nach Art. 3 Abs. 2 dieser Vereinbarung