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412.190 IFMEIFM CH-SH

Art. 16 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) - Deckung der Betriebskosten

Finanzierung
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Art. 16 Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) · Deckung der Betriebskosten

1. Die Betriebskosten werden gedeckt durch

a) Aktivsaldo des Vorjahres

b) Beiträge des Bundes

c) Beiträge von Kantonen, denen das Recht zusteht, Schüler abzuordnen, obschon sie nicht Partner dieser Vereinbarung sind

d) Schul- und Internatsgelder

e) Einnahmen aus Kursen, Veranstaltungen und Arbeiten des Personals und der Schüler

f) andere Zuwendungen

2. Die Vertragspartner tragen die Restkosten.

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