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412.120 CH-SH

§ 1 Beschluss betreffend die Eingliederung der Berufsschule +GF+ in die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Schaffhausen

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§ 1 Beschluss betreffend die Eingliederung der Berufsschule +GF+ in die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Schaffhausen

1. Der Kanton Schaffhausen übernimmt die Trägerschaft der Berufsschule der Georg Fischer AG Schaffhausen. Die Schule wird in die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Schaffhausen (GIBS) eingegliedert.

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