412.103
CH-SH
§ 6 Verordnung über die Beiträge an das Schul- bzw. Studiengeld für den Besuch ausserkantonaler Schulen und Kurse im Bereich der Berufsbildung (Schulgeldbeitragsverordnung) - Inkrafttreten
§ 6 Schulgeldbeitragsverordnung · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.