Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.103 CH-SH

§ 6 Verordnung über die Beiträge an das Schul- bzw. Studiengeld für den Besuch ausserkantonaler Schulen und Kurse im Bereich der Berufsbildung (Schulgeldbeitragsverordnung) - Inkrafttreten

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§ 6 Schulgeldbeitragsverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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