412.103
CH-SH
§ 5 Verordnung über die Beiträge an das Schul- bzw. Studiengeld für den Besuch ausserkantonaler Schulen und Kurse im Bereich der Berufsbildung (Schulgeldbeitragsverordnung) - Aufhebung bisherigen Rechts
§ 5 Schulgeldbeitragsverordnung · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung über Beiträge an das Schulgeld für den Besuch ausserkantonaler Schulen und Kurse im Bereich der Berufsbildung (Schulgeldbeitragsverordnung) vom 30. Mai 1995 aufgehoben.