412.102
CH-SH
§ 9 Verordnung über die Schul- bzw. Studiengelder und die Gebühren im Berufsbildungswesen - Aufhebung bisherigen Rechts
§ 9 Verordnung über die Schul- bzw. Studiengelder und die Gebühren im Berufsbildungswesen · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung über die Schul- bzw. Studiengelder und die Gebühren im Berufsbildungswesen vom 10. Juli 2007 aufgehoben.