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412.102 CH-SH

§ 9 Verordnung über die Schul- bzw. Studiengelder und die Gebühren im Berufsbildungswesen - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 9 Verordnung über die Schul- bzw. Studiengelder und die Gebühren im Berufsbildungswesen · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung über die Schul- bzw. Studiengelder und die Gebühren im Berufsbildungswesen vom 10. Juli 2007 aufgehoben.

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