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412.101 CH-SH

§ 9 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz - Lehrgänge zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung

Berufliche Grundausbildung - Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
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§ 9 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz · Lehrgänge zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung

1. Das Erziehungsdepartement ist zuständig für die Festlegung und Koordination des kantonalen Angebots an Lehrgängen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung und bezeichnet die Bildungsträger.

2. Der Berufsbildungsrat genehmigt die Ausbildungspläne der Lehrgänge zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung.

3. Der Bildungsträger stellt die Ausweise aus.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

B.2020.119 · sg (Art. 9 Abs. 1 BBV)
Student Appeal of Vocational Baccalaureate Failure Grades Dismissed
Cited in the reasoning to establish the status of the school as a cantonal recognized vocational school, context for the substantive findings.