412.101
CH-SH
§ 75 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 75 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.