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412.101 CH-SH

§ 75 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 75 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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