412.101
CH-SH
§ 37 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz - Schulentwicklungsprojekte
Berufliche Grundausbildung - Berufliche Grundbildung - Beruflicher Unterricht
§ 37 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz · Schulentwicklungsprojekte
1. Das Erziehungsdepartement kann die Berufsfachschulen mit der Durchführung von Schulentwicklungsprojekten beauftragen.