Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.101 CH-SH

§ 37 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz - Schulentwicklungsprojekte

Berufliche Grundausbildung - Berufliche Grundbildung - Beruflicher Unterricht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (81 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 37 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz · Schulentwicklungsprojekte

1. Das Erziehungsdepartement kann die Berufsfachschulen mit der Durchführung von Schulentwicklungsprojekten beauftragen.

← § 36 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz Ausdehnung des Geltungsbereiches § 39 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →