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CH-SH
Art. 7 Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz - Lehrgänge zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
Berufliche Grundausbildung - Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
Art. 7 Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz · Lehrgänge zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
1. Der Kanton sorgt für ein bedarfsgerechtes Angebot an Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung für Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulzeit.
2. Er kann selbst Lehrgänge zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung anbieten.
3. Das Erziehungsdepartement kann den Abschluss von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung mit einem kantonalen Ausweis zertifizieren.