Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.100 CH-SH

Art. 7 Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz - Lehrgänge zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung

Berufliche Grundausbildung - Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (59 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz · Lehrgänge zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung

1. Der Kanton sorgt für ein bedarfsgerechtes Angebot an Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung für Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulzeit.

2. Er kann selbst Lehrgänge zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung anbieten.

3. Das Erziehungsdepartement kann den Abschluss von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung mit einem kantonalen Ausweis zertifizieren.

← Art. 6a Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz Geltungsbereich Art. 8 Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →