412.100
CH-SH
Art. 6a Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz - Case Management Berufsbildung
Berufsberatung und Case Management Berufsbildung
Art. 6a Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz · Case Management Berufsbildung
1. Die Dienststelle Berufsbildung und Berufsberatung sorgt für ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich Case Management für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, bei denen ein erfolgreicher Abschluss auf der Sekundarstufe II erheblich gefährdet ist.