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Art. 18 Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz - Aufsichtskommissionen

Berufliche Grundausbildung - Berufliche Grundbildung - Beruflicher Unterricht
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Art. 18 Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz · Aufsichtskommissionen

1. Die Aufsichtskommissionen üben Aufsichtsfunktionen über die Schulen aus und sind Bindeglied zwischen der Berufsfachschule, der Arbeitswelt und der Gesellschaft.

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