412.100
CH-SH
Art. 18 Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz - Aufsichtskommissionen
Berufliche Grundausbildung - Berufliche Grundbildung - Beruflicher Unterricht
Art. 18 Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz · Aufsichtskommissionen
1. Die Aufsichtskommissionen üben Aufsichtsfunktionen über die Schulen aus und sind Bindeglied zwischen der Berufsfachschule, der Arbeitswelt und der Gesellschaft.