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§ 9 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Qualitätssicherung

Grundlagen
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§ 9 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Qualitätssicherung

1. Die Schaffhauser Sonderschulen überprüfen laufend die Qualität ihrer Aufgabenerfüllung und ihrer betrieblichen Prozesse.

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