411.210
CH-SH
§ 9 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Qualitätssicherung
Grundlagen
§ 9 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Qualitätssicherung
1. Die Schaffhauser Sonderschulen überprüfen laufend die Qualität ihrer Aufgabenerfüllung und ihrer betrieblichen Prozesse.