411.210
CH-SH
§ 6 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Zusammenarbeit
Grundlagen
§ 6 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Zusammenarbeit
1. Die Schaffhauser Sonderschulen arbeiten zusammen mit den Behindertenorganisationen, Fachverbänden sowie weiteren Organisationen und Personen, die sich für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung einsetzen.