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§ 6 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen - Zusammenarbeit

Grundlagen
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§ 6 Dekret über die Schaffhauser Sonderschulen · Zusammenarbeit

1. Die Schaffhauser Sonderschulen arbeiten zusammen mit den Behindertenorganisationen, Fachverbänden sowie weiteren Organisationen und Personen, die sich für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung einsetzen.

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